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Beispiele guter Praxis für die bezirkliche Solarwende

Die Aufstellung von guten Praxisbeispielen ist aus den diskutierten Vorschlägen der Berliner Bezirke zur Umsetzung der solaren Energiewende abgeleitet.

Im Rahmen der Ergebniskommunikation des Forschungsprojektes PV2City wurden in den Berliner Bezirken Möglichkeiten diskutiert, wie die solare Energiewende rasch umzusetzen ist. Daraus leitet sich diese Aufstellung von guten Praxisbeispielen ab, die um eigene Vorschläge ergänzt wurde. Die Vorschläge gruppieren sich in sieben Bausteine bezirklicher Solarwende.

An dieser Stelle sei auch auf den ausführlichen Praxisleitfaden für kommunalen Klimaschutz hingewiesen, der zahlreiche Maßnahmen beschreibt. Für Privatpersonen eignet sich der Übersichtsartikel „In 5 Schritten zu PV-Anlage“.

Übersicht: 7 Bausteine bezirklicher Solarwende

  1. Eigene Ziele definieren.
  2. Gebäudebestände erschließen.
  3. Informationskampagne starten.
  4. PV im Neubau als Standard setzen.
  5. Die Unternehmen fördern und fordern.
  6. Bestehende Initiativen und Bündnisse befähigen.
  7. Netzwerke und Strukturen aufbauen.

1. Eigene Ziele definieren.

Allgemeine Zielsetzungen in Kombination mit konkreten Zwischenzielen.

  • Vorschlag: Klimaneutral bis 2040 werden, indem der Anteil von Solarstrom bis zum Jahr 2030 jährlich um 2% (absolut) gesteigert wird. Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen soll dabei jährlich bei 10 MW im Bezirk liegen.
  • Beispiel: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, seine Vorbildfunktion nach § 6 Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln) wahrzunehmen. Dazu gehören nach § 9 EWG Bln die Erstellung von bezirklichen Energie- und CO2-Bilanzen sowie Ziele und Maßnahmen, mit denen die Berliner Klimaziele (§ 3 Abs.1 EWG Bln) im Bezirk erreicht werden sollen.” in Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf.
  • Siehe auch: Maßnahmen MK1 und MK2 im Praxisleitfaden für kommunalen Klimaschutz.

Verantwortlichkeiten und Monitoring definieren.

  • Vorschlag: Die Klimaschutzbeauftragte erstellt einen Entwurf zum klimaneutralen Bezirk 2040 anhand vorliegender Verbrauchsdaten und Potenzialschätzungen. Das Erreichen der Ziele ist anhand von Kennwerten wie Energieverbrauch und Zubau an Erneuerbaren Energien zu messen. Es ist der Bezirksverordnetenversammlung jährlich zu berichten. Der Bericht soll neben dem aktuellen Sachstand auch Verbesserungsmöglichkeiten und notwendige Schritte aufzeigen.
  • Beispiel: „Im Jahresrhythmus weist das Bezirksamt die Umsetzung der im bezirklichen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept vorgesehenen Maßnahmen und die Erreichung der Klimaziele nach §3 Abs.1 EWG Bln nach. Soweit die festgelegten Maßnahmen absehbar zur Einhaltung der Klimaziele nicht ausreichen sind zusätzliche Aktivitäten zu ergreifen.” in Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf.

Einbinden in bereits bestehende Konzepte und Strukturen.

  • Beispiel: „Das Bezirksamt von Pankow wird aufgefordert, ein bezirkliches Klimaschutzkonzept zu entwerfen.” Drucksache
  • Beispiel: „Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Klimaschutz im Bezirk konsequent weiterzuentwickeln.” in Tempelhof-Schöneberg
  • Beispiel: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, das seit dem Jahr 2011 bestehende Klimaschutzkonzept zu aktualisieren.” in Steglitz-Zehlendorf
  • Beispiel: „Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept: Eine Zwischenbilanz.” in Lichtenberg

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2. Gebäudebestände erschließen.

Bestand auf Potenziale prüfen.

  • Vorschlag: Das Potenzial aller öffentlichen Gebäude, insbesondere der Schulen, ist zu prüfen. Das Bezirksamt legt einen ersten Zwischenbericht mit Potenzialschätzungen auf Grundlage des Berliner Solaratlas binnen zwei Monaten vor. Ein ausführlicher Bericht inklusive Sanierungsfahrplan für die öffentlichen Gebäude folgt bis Jahresende.
  • Beispiel: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich gemäß § 16 Abs. 2+3 EWG Bln bei allen bezirkseigenen Gebäuden zu prüfen, ob auf den Dächern bzw. an Fassadenflächen und/oder anderen geeigneten Orten Photovoltaikanlagen und/oder solarthermische Anlagen installiert werden können.” Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und Steglitz-Zehlendorf.
  • Beispiel: „Das Bezirksamt wird ersucht, über die vier bestehenden Vorhaben für Schul-Solardächer hinaus, schnellstmöglich weitere Verträge über Solardächer voranzutreiben unter besonderer Berücksichtigung der Victor-Gollanzc-Schule.” in Reinickendorf
  • Beispiel: „Das Bezirksamt wird ersucht, die Marzahn-Hellersdorfer Schulen möglichst mit Solaranlagen auszustatten.” Drucksache
  • Siehe auch: Maßnahme ME20 im im Praxisleitfaden für kommunalen Klimaschutz.

Alle geeigneten Potenzialflächen voll erschließen.

  • Vorschlag: Das Bezirksamt möge veranlassen, dass auf allen geeigneten Gebäuden Solaranlagen gebaut werden. Um zu kleine Dimensionierungen zu vermeiden, werden die Dachflächen ausgeschrieben, wobei die jeweils insgesamt zu installierende Leistung ausschlaggebend für den Zuschlag sein soll. Die Kombination mit Gründächern ist gegebenenfalls zu fördern. Dem Ausschuss für Facility-Management ist halbjährlich zu berichten.

Neubauten und Sanierungen einbeziehen.

  • Vorschlag: Bei Neubauten und Sanierungen ist darauf zu achten, dass „PV-ready” gebaut wird (Dachstatik, Dachbelegung mit Gebäudetechnik, Freiräume für Wechselrichter und Leerrohre für Kabel etc.). Die Dachflächen sind entsprechend rechtzeitig auszuschreiben, damit die Anlagen im direkten Anschluss an die Bauphase oder noch währenddessen realisiert werden können.
  • Vorschlag: Insbesondere beim Schließen von Baulücken soll auf die Installation von Photovoltaikanlagen im Rahmen der Bebauungsplanung hingewirkt werden.
  • Beispiel: „Das Bezirksamt Pankow wird ersucht sich bei der Senatsverwaltung, sowie bei der HOWOGE dafür einzusetzen die Dächer von Schulneubauten mit Photovoltaikanlagen auszustatten.” Drucksache mit Verweis auf Richtlinie für Schulneubauten
  • Beispiel auf Länderebene: „Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 liegt, haben sicherzustellen, dass Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf der Dachfläche errichtet und betrieben werden.” sowie „Die Pflicht (…) gilt auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wird.“ in §16, Abs. 2 und Abs. 3 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes.
  • Beispiel auf Länderebene: „Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf (…) sicherzustellen, dass bei allen zukünftigen Neubauten und in einem zweiten Schritt auch im Bestand (so denn die Dachfläche vollständig erneuert wird) alle geeigneten Dachflächen – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Zumutbarkeit, technischer Möglichkeiten und bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen – mit Solaranlagen ausgestattet werden und dazu rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen sowie Planungsrecht, städtebauliche Verträge und Erbpachtverträge zu nutzen. (…)” sowie „zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie mit dem geplanten Landes-Wärmegesetz eine Pflicht zur Nutzung von Sonnenenergie (durch Solarthermie oder, als Ersatzmaßnahme, Fotovoltaik) für den Bestand realisiert werden kann” als Beschluss der Bremer Bürgerschaft.
  • Beispiel auf Länderebene: Solarpflicht für Nichtwohngebäude ab 2022 in Baden-Württemberg geplant.

Umsetzungsplan erarbeiten und Potenziale regelmäßig aktualisieren.

  • Vorschlag: Es sollen jährlich 5% der Potenzialflächen erschlossen werden. Die Annahmen zur Wirtschaftlichkeit und den Potenzialen werden regelmäßig aktualisiert und gehen in den jährlichen Bericht ein. Sollten die Ziele verfehlt werden, sind Vorschläge für Maßnahmen zu unterbreiten.

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3. Informationskampagne starten.

Eigene Ziele kommunizieren.

  • Vorschlag: Das Konzept soll mit einer Informationskampagne begleitet werden, die über die neuen Ziele des Bezirks zur Minderung der CO2-Emissionen sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien informiert.
  • Vorschlag: Künftig werden alle öffentlichen Gebäude vollständig erschlossen. Dabei wird insbesondere die lokale Wertschöpfung gefördert.
  • Beispiel: „Bis zum Jahr 2025 sollen mindestens 50% der geeigneten Dachflächen von öffentlichen Gebäuden in Neukölln mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2030 sollen 100% der geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude zur Erzeugung von Solarenergie genutzt werden.” in Neukölln und auch Pankow

Branchenspezifische Informationskampagnen bzw.

Energieeinsparkampagnen.

  • Vorschlag: Die Wirtschaftsförderung soll kostenlose Solarberatungen ermöglichen und den Eigentümerinnen und Eigentümern der größten Dachflächen anbieten. Begleitet werden soll dies durch eine Informationskampagne, die gezielt das Gewerbe adressiert.

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4. PV im Neubau als Standard setzen.

Energiebewusste Stadt-/Bebauungsplanung.

  • Vorschlag: Bei allen künftigen Bebauungsplänen wird die energetische Nutzung der Dachflächen eingefordert.
  • Beispiel: „Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß §9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB in allen vom Bezirk festzusetzenden B-Plänen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus solarer Erzeugung vorgeschrieben werden. Sollte dies aus Gründen der Verschattung von Dächern und/oder Fassaden nicht möglich sein, muss der Vorhabenträger dies durch entsprechende Studien fachgerecht nachweisen. Grundsätzlich ist jedoch darauf zu achten, dass eine entsprechende Ausrichtung der baulichen Anlagen solare Nutzungen ermöglicht und nicht verhindert.” in Charlottenburg-Wilmersdorf und in Mitte

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5. Die Unternehmen fördern und fordern.

Vorhandene Fördermittel nutzen.

  • Vorschlag: Die Wirtschaftsförderung soll im Rahmen ihrer bestehenden Netzwerke auf die Nutzung der BAFA -Förderung „Energieberatung Mittelstand” und dabei auf die Beratung zur Nutzung erneuerbarer Energien hinwirken.

Gezielte Anreize setzen.

  • Vorschlag: In Anlehnung an das Erfolgreiche Projekt PV-Checks in Nürnberg werden kostenlose PV-Beratungen für 20 mittelständische Unternehmen gefördert.

Klimaschutzvereinbarungen treffen.

  • Vorschlag: In Absprache mit der Wirtschaftsförderung werden Klimaschutzvereinbarungen getroffen, die den Ausbau erneuerbarer Energien, die Einsparung von Energieverbrauch und CO2-Emissionen sowie die Nutzung von Abwärme konkret festlegen, um den Beitrag der Unternehmen zu klimaneutralen Kiezen zu gewährleisten.

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6. Bestehende Initiativen und Bündnisse befähigen.

An vorhandene Erfolge anknüpfen.

  • Vorschlag: Die bezirkliche Klimaschutzleitstelle erstellt eine Übersicht vorangegangener Aktivitäten und bestehender Initiativen. Sie bietet Vereinen und Netzwerken personelle, finanzielle und organisatorische Unterstützung an und hilft bei der Außendarstellung.
  • Beispiel: „Schulprojekte über erneuerbare Energien unterstützen” Tempelhof-Schöneberg

Weiterbildungen ermöglichen.

  • Vorschlag: Im Haushalt werden Gelder zurückgestellt, die für Weiterbildungen und Veranstaltungen für die im Klimaschutz-Netzwerk verbundenen Initiativen genutzt werden können. Über die Verwendung entscheidet die bezirkliche Klimaschutzbeauftragte.

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7. Netzwerke und Strukturen aufbauen

Klimaschutzleitstelle etablieren.

  • Vorschlag: Der bezirklichen Klimaschutzbeauftragten wird Personal aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Facility Management, Stadtplanung, Finanz- und Rechtsabteilungen beiseite gestellt. Die so aufgebaute Klimaschutzleitstelle soll die laufenden Projekte koordinieren und neue Maßnahmen initiieren.
  • Beispiel: Klimaschutzleitstelle und weiterer Aktivitäten in Spandau
  • Siehe auch: Maßnahme MK4 im Praxisleitfaden für kommunalen Klimaschutz.

Weiterbildung und Netzwerk für Fachkräfte.

  • Vorschlag: Im Bezirk wird die Expertise für Energiemanagement und die Nutzung erneuerbarer Energien ausgebaut. Hierzu werden Angestellte in den Abteilungen Facility Management, Hochbau, Schulen u.a. gezielt zu Fachkräften weitergebildet. Dazu können auch nicht verausgabte Mittel für unbesetzte Stellen genutzt werden. Es werden entsprechende Netzwerke aufgebaut, die die Expertise aus den verschiedenen Abteilungen sowie zwischen den Bezirken verbreiten.
  • Vorschlag: Zusammen mit der Wirtschaftsförderung wird ein bezirkliches Netzwerk für Energieberatungen und erneuerbare Energien aufgebaut, auf das in allen Beratungsangeboten und in der Öffentlichkeitsarbeit der Klimaschutzleitstelle verwiesen wird.
  • Vorschlag: Die Klimaschutzleitstelle prüft die Kooperation mit Hochschulen und Forschungsprojekten, um modernen Konzepten Vorschub zu leisten.
  • Siehe auch: Maßnahmen ME1 und ME2 sowie MK3, MK6 und ME14 im Praxisleitfaden für kommunalen Klimaschutz.

Finanzielle Ressourcen bereitstellen.

  • Vorschlag: Aufgabe der Klimaschutzleitstelle ist es auch, konkreten Projekten durch Formulieren von Förderungsanträgen zum Erfolg zu verhelfen. Hierbei sei auf die Beratungsstelle SK:KK Die beantragten Projekte sind wenn nötig mit den entsprechenden Eigenanteilen finanziell auszustatten.
  • Siehe auch: Maßnahme MK7 im Praxisleitfaden für kommunalen Klimaschutz.

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