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Rechtsgutachten

Gemeinschaftliche Eigen­versorgung ermöglichen

Das Rechtsgutachten zeigt auf, welche rechtlichen Spielräume es für Eigenversorgungskonzepte gibt.

Autor_in
Hennig, B.; Herz, S.
Medium
Rechtsgutachten, von Bredow Valentin Herz, 09/2020

Eines der wesentlichen Hemmnisse für Solarprojekte ist die Belastung von erneuerbarem Strom, der direkt im Gebäude verbraucht wird, mit der Umlage zur Finanzierung von erneuerbarem Strom (EEG-Umlage). Auf europäischer Ebene ist mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) genau dieser Umstand adressiert worden. Da das aktuelle Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG 2017) gerade reformiert wird, haben wir ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das folgende Frage beantworten soll:

„Durch welche einfachen Änderungen im EEG lässt sich dieses Hemmnis ausräumen?“.

Gemeinschaftliche Eigenversorgung ermöglichen

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass verschiedene Lösungswege denkbar sind. Einer wäre, gemeinschaftlichen Eigenverbrauch in der Begriffsdefinition zu regeln. Damit könnten Eigenversorgungsgemeinschaften, insbesondere Mieterinnen und Mieter, von der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch befreit werden, wie es beim privilegierten Eigenverbrauch bei Einfamilienhäusern bereits der Fall ist. Hierbei könnten auch Einschränkungen z.B. durch Definition des räumlichen Zusammenhangs integriert werden.

Der zweite Weg adressiert die Unterscheidung von Strom, der an Dritte geliefert wird (Direktlieferung wie z.B. beim Mieterstrom), und Strom, der personenidentisch erzeugt und verbraucht wird (Eigenversorgung wie z.B. bei einem Gewerbebetrieb). Hierbei könnte durch eine einfache Klarstellung der verbrauchte Strom auch im Falle der Direktlieferung von der EEG-Umlage befreit und damit den anderen Eigentumskonstellationen gleichberechtigt werden.

Das vollständige Gutachten finden Sie im Downloadbereich.

Fazit

Das Gutachten zeigt: Schon durch kleinere Änderungen am EEG kann einerseits der europäischen Richtlinien entsprochen und andererseits wesentliche Hemmnisse des städtischen Solarausbaus begegnet werden. Gleichzeitig besteht die Chance, bestehende Rechtsunsicherheiten auszumerzen und somit den Ausbau der solaren Energieversorgung voranzubringen.

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